Private
Krankenversicherung
Nach den Leistungskürzungen in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) gewinnt die private Krankenversorgung (PKV) an
Wichtigkeit und Bedeutung. Die Vorteile einer PKV gegenüber der GKV
sind z.B. bessere Unterkunft im Krankenhaus, höhere Zahn- und Brillenerstattung,
privatärztliche Behandlung u.v.m. Bei diesen besseren Leistungen können
Sie in aller Regel zusätzlich noch von erheblichen Beitragsersparnissen
und Beitragsrückerstattungen profitieren.
Eine private Krankenversicherung können alle selbstständig, freiberuflich
und verbeamtet Tätigen sowie Arbeitnehmer abschließen.
Für Arbeitnehmer gilt seit dem 01.01.2023 eine Beitragsbemessungsgrenze von jährlich EUR 59.850,00 bzw. monatlich EUR 4.987,50.
Arbeitnehmer können sich erst dann aus der Pflicht-Mitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenkasse lösen und in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches sozialversicherungspflichtiges Brutto-Einkommen über der Versicherungs-Pflichtgrenze liegt. Zum Brutto-Einkommen gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige Leistungs-Bonus-Zahlungen.
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